Seit den 70er Jahren stagniert die mengenmäßige Nachfrage nach Bier in Deutschland. Aufgrund des insgesamt gestiegenen Lebensstandards wird heutzutage der Bierkonsum weniger durch Einkommensaspekte als vielmehr durch verhaltensprägende Komponenten beeinflusst. Parallel zu den geänderten Verbraucherverhalten herrscht innerhalb der Braubranche ein grundsätzlich durch die stagnierende Nachfrage nach Bier verursachter Verdrängungswettbewerb. Dieser äußert sich momentan u. a. in einer aggressiven Preis- und Konditionenpolitik der großen Braukonzerne, welche die über Jahrhunderte gewachsene, auf der Welt einzigartige mittelständische Branchenstruktur des heimischen Braugewerbes zunehmend bedrängt bzw. gefährdet. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kleineren Braustätten wird von der Finanz- und Steuerpolitik beträchtlich beeinflusst. Hierbei können spezielle Verbrauchsteuern, wie die Biersteuer, mit dem Ziel eingesetzt werden, seitens des Staates die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen oder einzelne Wirtschaftszweige zu fördern. Im Gegensatz zu den anderen Verbrauchsteuern ist die deutsche Biersteuer grundsätzlich mittelstandsfreundlich konzipiert, da die Höhe des Biersteuersatzes u. a. von der Höhe der Jahresproduktion einer Brauerei abhängt. Im Einklang mit supranational geltendem Recht der Europäischen Union erhalten Braustätten bis zu einer Gesamtjahresproduktion von 200.000 Hektoliter Bier prozentual gestaffelte Abschläge auf den Regelsatz. Die Steuervergünstigungen, welche in der so genannten Biersteuermengenstaffel verankert sind, reichen jedoch offensichtlich nicht aus, um den mittelständischen Existenzen derzeit ausreichende Wettbewerbschancen gegenüber den immer aggressiver vermarktenden Großbrauereien zu bieten. Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen auf dem deutschen Biermarkt seit Inkrafttreten der momentan gültigen Biersteuergesetzgebung vom 21.12.1992 stellt sich die Frage, ob es nach rund 15 Jahren nicht an der Zeit ist, die Besteuerung neu zu konzipieren bzw. gesetzliche Nachbesserungen gemäß den derzeitigen Gegebenheiten vorzunehmen. Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, eine zeitlich adäquate Biersteuerausgestaltung für Deutschland zu generieren. Der herausgearbeitete Neukonzeptionsvorschlag umfasst folgende wesentliche Neuerungen. Das antiquierte System der Stammwürze als ausschließliche Bemessungsgrundlage für die deutsche Biersteuer wird durch den Alkoholgehalt abgelöst. Die Alkoholbesteuerung stellt nicht nur einen weitaus transparenteren Steuermaßstab dar, sondern wirkt auch der Problematik der mittelbaren Besteuerung zuckergesüßter Limonade bei Biermischgetränken entgegen. Die Regelsteuerbelastung wird um rund sechs Prozent angehoben, aber gleichzeitig die Ausgestaltung der Steuervergünstigungen im Rahmen der Biersteuermengenstaffel ausgebaut. Die Einführung neuer Staffelstufen und -sätze ist auf die momentane Struktur der deutschen Braubranche abgestimmt, so dass die mittelständischen Brauer hierzulande nach wie vor gefördert werden. Die derzeit für kleine unabhängige Auslandsbrauereien bestehende Gesetzeslücke, ermäßigte Steuersätze weitergeben zu können, wird aus Gründen der Steuergerechtigkeit bzw. Gleichbehandlung innerhalb des EU-Binnenmarkts abgeschafft.
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