Innerhalb des Verhandlungsprozesses zwischen den Leistungserbringern und den gesetzlichen Krankenkassen ist das Schiedsverfahren eine bedeutende institutionelle Besonderheit, welche man in anderen Bereichen der Wirtschaft in dieser Form nicht vorfindet. Es handelt sich bei diesem Verfahren um eine Form der Vermittlung einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten anstelle eines freiwillig abgeschlossenen Vertrages. In in den letzten Jahren wurde eine spürbare Abnahme der Fähigkeit der Organisationen der Gemeinsamen Selbstverwaltung beobachtet, über Vereinbarungen tragfähige Kompromisse zu erzielen. Allokationsrelevante Entscheidungen wurden in zunehmenden Maße auf Schiedsstellen und -ämter abgewälzt. In Anbetracht dieser Zunahme der Bedeutung dieser Schiedsstellen und der innerhalb des Gesundheitssektors umgesetzten Ressourcen stellt sich natürlich die Frage, welche Funktion diese Schiedsstellen im Verhandlungsprozess zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen wahrnehmen. Dieser Frage wird im Rahmen dieser Arbeit nachgegangen.
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