Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der jahrelangen juristischen und politischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland um die Rehabilitierung von Deserteuren der Deutschen Wehrmacht. Untersucht wird der Fahnenfluchttatbestand, seine Entwicklung von der Antike bis zur Gegenwart und insbesondere die geltenden Vorschriften während des zweiten Weltkrieges. Die zur Frage der Entschädigung der Deserteure bzw. ihrer Angehörigen ergangene Rechtsprechung wird eingehend dargestellt. Im Mittelpunkt steht dabei der Wandel der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Jahr 1991. Bis dahin ging das BSG stets davon aus, dass eine Verurteilung wegen Fahnenflucht dann rechtmäßig war, wenn die im Zweiten Weltkrieg geltenden Normen beachtet wurden. 1991 änderte das BSG diese Rechtsprechung und sprach nun von einer generellen Unrechtsvermutung für Todesurteile der Wehrmachtsjustiz. Des Weiteren wird die politische Entwicklung der Forderung nach einer Pauschalrehabilitierung der Deserteure von den außerparlamentarischen Deserteursinitiativen der 70iger Jahre, über die Gesetzesinitiativen im Deutschen Bundestag bis hin zur Verabschiedung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-AufhG) untersucht. Das Gesetz erhält schließlich eine juristische Kommentierung. Hierbei ist zu ergänzen, dass das NS-AufhG nach Einreichung der Arbeit eine Änderung erfuhr (23.07.02). Durch diese Gesetzesänderung wurde endgültig klargestellt, dass Verurteilungen wegen Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg aufgehoben sind.
«Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der jahrelangen juristischen und politischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland um die Rehabilitierung von Deserteuren der Deutschen Wehrmacht. Untersucht wird der Fahnenfluchttatbestand, seine Entwicklung von der Antike bis zur Gegenwart und insbesondere die geltenden Vorschriften während des zweiten Weltkrieges. Die zur Frage der Entschädigung der Deserteure bzw. ihrer Angehörigen ergangene Rechtsprechung wird eingehend dargestellt. Im...
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