Die zuverlässige Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser ist ein zentraler Bestandteil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland – entsprechend schwerwiegend wirken sich Unterbrechungen aus. Um im Fall einer solchen Unterbrechung der Versorgung mit Trinkwasser und auf die daraus resultierende Umstellung auf eine andere Wasserversorgung vorbereitet zu sein, sind Versorger laut Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmenpläne vorzuhalten. Das überarbeitete DVGW-Arbeitsblatt W 1020 gibt vor diesem Hintergrund praxisnahe Hinweise, welche Synergien bei der Erarbeitung von Handlungsplan und Maßnahmenplan genutzt werden können.
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Die zuverlässige Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser ist ein zentraler Bestandteil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland – entsprechend schwerwiegend wirken sich Unterbrechungen aus. Um im Fall einer solchen Unterbrechung der Versorgung mit Trinkwasser und auf die daraus resultierende Umstellung auf eine andere Wasserversorgung vorbereitet zu sein, sind Versorger laut Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmenpläne vorzuhalten. D...
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