Am 1. 1. 2016 trat mit Solvency II eine umfangreiche Novellierung der euro- päischen Versicherungsaufsicht in Kraft. Ein Schwerpunkt der Regelungen liegt auf der Einforderung eines angemessenen Risikomanagements. In diesem Kontext werden zwingend zu etablierende Funktionen und die Umsetzung einer Reihe von Mindest-Risikomanagementpraktiken vorgegeben. Eine der Anforderungen bezieht sich auf die Begrenzung der Risikoübernahme durch Einführung von Risikolimiten bzw. eines Limitsystems. Nachfolgend soll ent- sprechend aufgezeigt werden, wie ein solches Limitsystem im Solvency II-Kon- text ausgestaltet werden kann. Zudem wird eine Integration des Limitsystems in die wertorientierte Steuerung konzipiert.
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